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Die Realschule der Brinker Schule hat am 1.8.2004 ihren Unterricht aufgenommen. Hier vermitteln wir den Schülerinnen und Schülern eine erweiterte Allgemeinbildung, die sich an lebensnahen Sachverhalten ausrichtet.
Durch ein breites Fächerangebot im Pflicht-, Wahlpflicht- und wahlfreien Bereich wird bei den Schülerinnen und Schülern zunehmend ein vertieftes Verständnis für diese Sachverhalte bewirkt.
Wir führen die Schülerinnen und Schüler zu einer Zusammenschau komplexer Handlungszusammenhänge und befähigen sie, zunehmend Lernprozesse selbstständig zu vollziehen.
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Mit unseren Bildungsangeboten wollen wir die Schülerinnen und Schüler nach ihrer Leistungsfähigkeit und ihren Neigungen durch individuelle Schwerpunktbildung qualifizieren, insbesondere im naturwissenschaftlichen Bereich und im Erlernen der zweiten Fremdsprache Französisch (beginnend ab Klasse 6, im Schuljahr 2004/2005 auch ab Klasse 7).
Der Französisch-Unterricht wird als Wahlpflichtkurs mit vier Wochenstunden unterrichtet. Schülerinnen und Schüler, die nicht am Französisch-Unterricht teilnehmen, wählen statt dessen zwei zweistündige Wahlpflichtkurse aus den Bereichen Sprache und Naturwissenschaften. Die Leistungen in den Wahlpflichtkursen werden benotet und sind sowohl versetzungs� als auch abschlusswirksam.
Um den Schülerinnen und Schülern ein möglichst breites Bildungsangebot zu ermöglichen, arbeiten Haupt� und Realschule eng zusammen. Wo möglich werden Haupt� und Realschüler/innen gemeinsam unterrichtet.
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Schulabschlüsse
An der Brinker Schule können Schülerinnen und Schüler sowohl in der Hauptschule wie auch in der Realschule alle Abschlüsse des Sekundarbereichs I erwerben. Dies sind:
- der Sekundarabschluss I - Hauptschulabschluss nach Klasse 10
- der Sekundarabschluss I - Realschulabschluss
- der Erweiterte Sekundarabschluss I (Übergangsberechtigung in den Sekundarbereich II des allgemein� oder berufsbildenden Schulsystems)
Schülerinnen und Schüler, die die Brinker Schule bereits nach Klasse 9 aus der Hauptschule verlassen, erwerben in der Regel den Hauptschulabschluss.
Zur Erlangung eines Abschlusses müssen alle Schulabgängerinnen und Schulabgänger eine Abschlussprüfung ablegen.
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