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Brinker Schule
Grund-, Haupt- und Realschule
- Ganztagsschule -

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Die Hauptschule besuchen etwa 10% der Grundschülerinnen und -schüler. Sie zeichnet sich aus durch:
  • Zusammenarbeit der Lehrkräfte von drei Schulstufen
  • Kontinuität der Unterrichtsarbeit
  • Geborgenheit der Schülerinnen und Schüler
Kunstprojekt Neue pädagogische Formen des Lehrens und Lernens wie
  • Wochenplan-, Projekt- und Freiarbeit
  • fächerübergreifendes Lernen
  • kooperatives soziales Lernen
  • kooperative Lernformen
  • Zusammenarbeit mit außerschulischen Einrichtungen
ergänzen heute den herkömmlichen Unterricht.
Ziel der Hauptschule ist es, die Schülerinnen und Schüler zu befähigen, eine berufliche Ausbildung aufnehmen zu können. Hierzu dient insbesondere der Fachbereich Arbeit/Wirtschaft-Technik. Hier lernen unsere Schülerinnen und Schüler die Arbeitswelt und Arbeitsabläufe im Handwerk, der Industrie und den Dienstleistungsunternehmen kennen. Sogenannte "berufsorientierende Maßnahmen" ergänzen den Unterricht und ermöglichen erste Einblicke in betriebliche Strukturen. In der 9. und 10. Klasse finden darüber hinaus zweiwöchige Berufspraktika statt. Sie dienen der Orientierung, aber auch Berufsfindung, in den verschiedenen Berufsfeldern. Überwiegend finden diese beruflichen Vorbereitungen in Langenhagener Betrieben statt, mit denen uns eine vertrauensvolle Zusammenarbeit verbindet.
Schüler im Betriebspraktikum
Leistungsüberprüfung 1

Leistungsüberprüfung 2
An der Brinker Schule können Schülerinnen und Schüler, die von Klasse 9 nach Klasse 10 versetzt werden und die die 10. Klasse besuchen wollen, alle Abschlüsse des Sekundarbereichs I erwerben. Dies sind:
  • der Sekundarabschluss I - Hauptschulabschluss nach Klasse 10
  • der Sekundarabschluss I - Realschulabschluss
  • der Erweiterte Sekundarabschluss I (Übergangsberechtigung in den Sekundarbereich II des allgemein und berufs bildenden Schulsystems)


Schülerinnen und Schüler, die die Brinker Schule bereits nach Klasse 9 verlassen, erwerben in der Regel den Hauptschulabschluss.
Die Zuerkennung eines Abschlusses setzt das Bestehen einer Abschlussprüfung voraus.